Compliance · Strahlenschutz

Abnahmen nach DIN 6868-157 und DIN 6868-159: Befunden auf geprüfter Technik

Diagnostikmonitore und Teleradiologie-Einrichtungen dürfen erst nach gültiger Abnahme- und Konstanzprüfung zur Befundung genutzt werden. Wir prüfen normgerecht und liefern die Dokumentation für Aufsichtsbehörde und ärztliche Stelle.

  • IHE-konform
  • Klasse IIb (MDR)
  • 24/7 Service Desk
  • 01DIN 6868-157 · DIN 6868-159
  • 02Rechtsrahmen StrlSchG / StrlSchV
  • 03Prüfprotokoll für die Aufsichtsbehörde
Warum Abnahmen mit easequence

Drei Gründe.

01

Normgerecht geprüft

Abnahme- und Konstanzprüfungen an Diagnostikmonitoren (DIN 6868-157) und über die gesamte Teleradiologie-Kette (DIN 6868-159) — mit kalibrierter Messtechnik und Fachkunde im Strahlenschutz.

02

Behördlich verwertbare Dokumentation

Prüffähiges Protokoll mit Messwerten, Bewertung und Gültigkeit — verwendbar gegenüber Aufsichtsbehörde und ärztlicher Stelle.

03

Fristen im Blick

Konstanzprüfungen terminieren wir, bevor Fristen ablaufen — auch über viele Standorte und Monitore hinweg. Mängel werden bewertet, mit klarer Empfehlung zur Nachbesserung.

Normen · Rechtsrahmen

DIN 6868-157, DIN 6868-159 und Strahlenschutzrecht — erklärt

Was jede Norm prüft — und was das konkret für Ihren Betrieb bedeutet.

DIN 6868-157 Abnahme- & Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen (Diagnostikmonitore)

Regelt die Prüfung von Befundungs- und Betrachtungsmonitoren: Leuchtdichte, Graustufenwiedergabe (DICOM GSDF), Auflösung und Umgebungslicht. Vorgeschrieben sind eine Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßige Konstanzprüfungen.

Was das für Sie bedeutet

Ihre Monitore liefern nachweislich diagnostische Bildqualität — Voraussetzung für die diagnostische Nutzung. Wir prüfen und dokumentieren normgerecht, damit Sie die strahlenschutzrechtlichen Nachweispflichten erfüllen.

DIN 6868-159 Abnahme- & Konstanzprüfung an Teleradiologie-Einrichtungen

Prüft die gesamte teleradiologische Übertragungskette — von der Bildquelle über die Übertragung bis zur entfernten Befundungsworkstation. Abnahme vor Betrieb plus regelmäßige Konstanzprüfungen.

Was das für Sie bedeutet

Teleradiologisch befundet werden darf erst nach erfolgreicher Abnahme. Wir prüfen die Kette normgerecht und liefern die Grundlage für die behördliche Genehmigung.

StrlSchG / StrlSchV Strahlenschutzgesetz / -verordnung (vormals Röntgenverordnung)

Der rechtliche Rahmen, der Abnahme- und Konstanzprüfungen verpflichtend macht und Verantwortlichkeiten (z. B. Strahlenschutzbeauftragte) festlegt.

Was das für Sie bedeutet

Die Prüfpflichten sind Gesetz. Wir sorgen dafür, dass Sie sie nachweisbar erfüllen — gegenüber Aufsichtsbehörde und ärztlicher Stelle.

Quelle: StrlSchV — Gesetze im Internet
Erst Beratung. Dann Entscheidung.

So läuft eine Abnahme

  1. 01

    Terminierung & Vorbereitung

    Wir erfassen Systeme, Monitore und Übertragungswege — vor Ort oder remote — und stimmen Umfang, Standorte und Termin ab, bevor Fristen ablaufen.

  2. 02

    Messung & Prüfung vor Ort

    Messung nach DIN 6868-157 bzw. DIN 6868-159 mit kalibriertem Equipment: Leuchtdichte, Graustufenwiedergabe, Auflösung und Umgebungslicht — bei der Teleradiologie die gesamte Übertragungskette.

  3. 03

    Protokoll & behördliche Dokumentation

    Sie erhalten das prüffähige Protokoll mit Messwerten, Bewertung und Gültigkeit. Festgestellte Mängel bewerten wir mit klarer Empfehlung; die nächste Konstanzprüfung wird terminiert.

FAQ

Häufige Fragen zu Abnahmen nach DIN 6868

Kurz beantwortet — was Strahlenschutzbeauftragte, Radiologie und IT-Leitung am häufigsten fragen.

Was ist eine Abnahmeprüfung nach DIN 6868?

Eine Abnahmeprüfung stellt vor der ersten Nutzung fest, ob ein Bildwiedergabe- oder Teleradiologie-System die geforderte Bildqualität erreicht. Sie ist im Strahlenschutzrecht (StrlSchG/StrlSchV, vormals Röntgenverordnung) vorgeschrieben. Die DIN 6868-157 regelt sie für Diagnostikmonitore, die DIN 6868-159 für Teleradiologie-Einrichtungen — ergänzt durch regelmäßige Konstanzprüfungen im laufenden Betrieb.

Was prüft die DIN 6868-159 bei der Teleradiologie?

Die DIN 6868-159 prüft die gesamte teleradiologische Übertragungskette: von der Bildquelle über die Übertragung bis zur entfernten Befundungsworkstation. Ziel ist, dass die diagnostische Bildqualität über die Distanz erhalten bleibt. Ohne erfolgreiche Abnahme darf nicht teleradiologisch befundet werden.

Wie oft sind Konstanzprüfungen nötig?

Nach der Abnahmeprüfung sind in festgelegten Intervallen wiederkehrende Konstanzprüfungen durchzuführen, die die fortlaufende Einhaltung der Grenzwerte belegen. Wir übernehmen das Fristenmanagement und führen die Prüfungen termingerecht durch.

Wer darf die Abnahme durchführen?

Die Abnahmeprüfung führen Fachkräfte mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz durch; wiederkehrende Konstanzprüfungen erfolgen durch eingewiesenes Betreiberpersonal. Davon zu unterscheiden ist die Sachverständigenprüfung nach § 88 StrlSchV durch behördlich bestimmte Sachverständige. Wir bringen die nötige Fachkunde und kalibrierte Messtechnik mit und unterstützen bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten.

Was kostet eine Abnahme nach DIN 6868-157/159?

Die Kosten richten sich nach Anzahl der Monitore bzw. Teleradiologie-Strecken, Standorten und Prüfintervall. Marktüblich wird je Prüfobjekt bzw. je Standort kalkuliert, Konstanzprüfungen häufig im Wartungsintervall. Wir erstellen ein konkretes Angebot nach Aufnahme Ihrer Systeme.

Welche Dokumentation erhalte ich?

Sie erhalten ein prüffähiges Protokoll, das gegenüber Aufsichtsbehörde und ärztlicher Stelle verwendet werden kann — inklusive Messwerten, Bewertung und Gültigkeit. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und mit einer Empfehlung zur Nachbesserung versehen.

Fachlich geprüft: Prüfer mit Fachkunde im Strahlenschutz Stand: 2026-08 Quellen: DIN 6868-157, DIN 6868-159, StrlSchG/StrlSchV

Normen (DIN, StrlSchG/StrlSchV, MDR, IHE) ändern sich — bei konkreten Projekten prüfen wir den aktuellen Stand. Bei Fragen erreichen Sie uns direkt — telefonisch oder per E-Mail.

Nächster Schritt

Prüftermin anfragen

Wir stimmen Umfang, Standorte und Termin Ihrer Abnahme- oder Konstanzprüfung mit Ihnen ab — unverbindlich und vertraulich.

+49 3586 390 500 mail@easequence.de