Regelt die Prüfung von Befundungs- und Betrachtungsmonitoren: Leuchtdichte, Graustufenwiedergabe (DICOM GSDF), Auflösung und Umgebungslicht. Vorgeschrieben sind eine Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßige Konstanzprüfungen.
Ihre Monitore liefern nachweislich diagnostische Bildqualität — Voraussetzung für die diagnostische Nutzung. Wir prüfen und dokumentieren normgerecht, damit Sie die strahlenschutzrechtlichen Nachweispflichten erfüllen.