Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten unsere Website für alle Menschen zugänglich gestalten — freiwillig orientiert an WCAG 2.1, Stufe AA.
Unser Anspruch
Wir gestalten diese Website so, dass sie für möglichst alle Menschen nutzbar ist — orientiert an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Das tun wir freiwillig. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Kliniken, radiologische Praxen, medizinische Versorgungszentren und andere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; diese Website ist ein Informationsangebot ohne Verbrauchergeschäft. Wir halten Zugänglichkeit dennoch für selbstverständlich — gerade als IT-Dienstleister im Gesundheitswesen.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML mit klarer Überschriftenhierarchie und Landmarken,
- durchgängige Tastaturbedienbarkeit und sichtbarer Fokus (
:focus-visible), - „Zum Inhalt springen“-Link am Seitenanfang,
- Beachtung von
prefers-reduced-motion(reduzierte Animationen), - auf Kontrast (WCAG AA) ausgelegte Farbgebung,
- Zoom/Skalierung nicht gesperrt (kein
user-scalable=no), - beschriftete, zugängliche Formularfelder mit Pflichtfeld-Kennzeichnung,
- Alternativtexte für informative Bilder.
Bekannte Einschränkungen
Einzelne Inhalte befinden sich noch im Aufbau. Bekannt ist außerdem: Die Wortmarke im Kopfbereich verwendet die Markenfarbe Orange und erreicht als Logotyp nicht den Textkontrast von 4,5:1 — Logos sind davon nach WCAG 1.4.3 ausgenommen. Sollten Ihnen weitere Barrieren auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit; wir bessern zeitnah nach.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Anmerkungen zur Barrierefreiheit oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Alternativform? Wenden Sie sich an uns:
- mail@easequence.de
- Telefon
- +49 3586 390 500
Wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen
Weil dieses Angebot nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, gibt es dafür kein behördliches Durchsetzungsverfahren und keine zuständige Schlichtungsstelle. Umso mehr gilt: Melden Sie uns eine Barriere, kümmern wir uns selbst darum. Sie erhalten eine Rückmeldung persönlich von einem Menschen — und, solange die Barriere besteht, die gewünschte Information auf einem anderen Weg: telefonisch, per E-Mail oder als zugängliches Dokument.